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   OLG München, 13.01.2006 - 32 Wx 137/05   

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https://dejure.org/2006,7220
OLG München, 13.01.2006 - 32 Wx 137/05 (https://dejure.org/2006,7220)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2006 - 32 Wx 137/05 (https://dejure.org/2006,7220)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 32 Wx 137/05 (https://dejure.org/2006,7220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 29 Satz 1 § 30 Abs. 2
    Geschäftswert bei Eintragung in Vereinsregister

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert für Eintragung in Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des OLG München im Jahr 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßstab für die Festsetzung des Geschäftswerts bei Einträgen in das Vereinsregister (hier: Eintrag einer Satzungsänderung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 439
  • FGPrax 2006, 86
  • Rpfleger 2006, 287
  • ZNotP 2006, 359
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.07.1979 - BReg. 3 Z 32/79
    Auszug aus OLG München, 13.01.2006 - 32 Wx 137/05
    b) Zu Unrecht hat aber das Landgericht den Geschäftswert nach einem bestimmten Vomhundertsatz des Vereinsvermögens festgesetzt (BayObLGZ 1979, 223 ff. = Rpfleger 1979, 398 f.).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    3 Z 41/90">1990, 133, 137 f., 138 f.; OLG Celle MittBayNot, 2007, 246, 247; OLG Hamm DNotZ 1994, 126, 128; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 69, 70; OLG München ZNotP 2006, 359; OLG Zweibrücken DNotZ 1972, 119 f.; Rohs, aaO, § 41c Rdn. 13; Reuter, BB 1989, 714, 715 f.; a.A. Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 41c Rdn. 25, 30 [vgl. aber auch Rdn. 52]; Heckschen, DB 1989, 29, 31; Janke, MittRhNotK 1989, 77, 78; Lappe, NJW 1989, 3254, 3258 f. u.ö.; Mümmler, JurBüro 1989, 1231, 1233 f.; Schmidt, BB 1989, 1290 f.).

    Im Vordergrund stehen jedoch die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, ihr Interesse daran und ihre Vermögenslage, bei Beschlüssen nach §§ 47, 29 KostO außerdem die Bedeutung und der Zweck der Vereinigung (vgl. etwa BayObLGZ 1960, 1, 6, 9; 1979, 223, 224 f.; OLG München ZNotP 2006, 359; Tiedtke, MittBayNot 1997, 14, 21; Rohs, aaO, § 29 Rdn. 5, § 30 Rdn. 37; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 29 Rdn. 6; Korintenberg/Reimann, aaO, § 30 Rdn. 108; Becker/Filzek, aaO, § 29 Rdn. 2; Hartmann, aaO, § 29 KostO Rdn. 6, § 30 KostO Rdn. 53, 55).

    Ob dies eine entsprechende Bestimmung des Geschäftswerts in den Fällen des § 29 KostO von vornherein ausschließt (so OLG Stuttgart aaO sowie - für Vereinsbeschlüsse - BayObLGZ 1979, 223, 225; OLG München ZNotP 2006, 359; Rohs, aaO, § 29 Rdn. 6; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 29 Rdn. 8; Becker/Filzek, aaO, § 29 Rdn. 2; Hartmann, aaO, § 29 KostO Rdn. 6), bedarf hier keiner Entscheidung.

    Ob der Vorschrift des § 29 Satz 1 KostO eine solche Unterstellung entnommen werden kann (so auch BayObLGZ 1960, 1, 5; 1979, 223, 224; OLG München ZNotP 2006, 359), mag dahinstehen.

  • KG, 26.08.2010 - 8 W 38/10

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Klage auf Feststellung zur

    Bei Anwendung von §§ 3, 9 ZPO könnte zweifelhaft sein, welcher Zeitraum zu berücksichtigen ist, weil bezogen auf den gemäß § 40 GKG maßgebenden Zeitpunkt festgestellt werden müsste, wann eine Mängelbeseitigung voraussichtlich erfolgen wird, was insbesondere von der meist nicht abschätzbaren Dauer des Rechtsstreits abhängt (vgl. zum Problem der mit einem Räumungsantrag verbundenen Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung KG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 zu 12 W 46/05, OLGR 2006, 459 = GE 2006, 188).
  • KG, 04.08.2011 - 8 W 48/11

    Mietstreitigkeit: Gebührenstreitwert für eine Feststellungsklage über die

    Bei Anwendung von §§ 3, 9 ZPO könnte zweifelhaft sein, welcher Zeitraum zu berücksichtigen ist, weil bezogen auf den gemäß § 40 GKG maßgebenden Zeitpunkt festgestellt werden müsste, wann eine Mängelbeseitigung voraussichtlich erfolgen wird, was insbesondere von der meist nicht abschätzbaren Dauer des Rechtsstreits abhängt (vgl. zum Problem der mit einem Räumungsantrag verbundenen Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung KG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 zu 12 W 46/05, OLGR 2006, 459 = GE 2006, 188).
  • KG, 01.07.2009 - 8 W 59/09

    Gebührenstreitwert im Mietrechtsstreit: Klage des Wohnraummieters auf

    Bei Anwendung von §§ 3, 9 ZPO könnte zweifelhaft sein, welcher Zeitraum zu berücksichtigen ist, weil bezogen auf den gemäß § 40 GKG maßgebenden Zeitpunkt festgestellt werden müsste, wann eine Mängelbeseitigung voraussichtlich erfolgen wird, was insbesondere von der meist nicht abschätzbaren Dauer des Rechtsstreits abhängt (vgl. zum Problem der mit einem Räumungsantrag verbundenen Klage auf zukünftige Leistung von Nutzungsentschädigung KG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 zu 12 W 46/05, OLGR 2006, 459 = GE 2006, 188).
  • LG Potsdam, 03.06.2009 - 5 T 340/08

    Notarkosten: Geschäftswertberechnung für einen Beherrschungs- und

    22 Soweit der beteiligte Notar gem. §§ 141 KostO, 30 Abs. 1 i.V.m. § 24 KostO, den voraussichtlichen Jahresgewinn geschätzt und unter Zugrundelegung der unbeschränkten Dauer des Vertrages diesen entsprechend § 24 Abs. 1b KostO mit dem Faktor 12, 5 multipliziert hat, entspricht dies der in der Literatur befürworteten Vorgehensweise (Dr. Bengel, DNotZ 2007, 439; Tiedtke, Anm. zu OLG Celle, ZNotP 2007, 157, 158) und begegnet keinen Bedenken.
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